La ReA Short Film Festival (2)



Fristen

17 Mär 2024
Aufruf zu Einschreibungen

15 Jul 2024
Letzter Termin

2
Monate

02 Aug 2024
Benachrichtigungsdatum

07 Sep 2024
07 Sep 2024

Adresse

15,Place du Bronze,  6980, La Roche en Ardenne, Luxembourg, Belgium


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >4' 20'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >4' 20'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
French
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Photo of La ReA Short Film Festival
Photo of La ReA Short Film Festival
Photo of La ReA Short Film Festival
Photo of La ReA Short Film Festival

French
English
German ML


Festival Start: 07 September 2024      Festival Ende: 07 September 2024

Die zweite Ausgabe des ReA Short Film Festivals findet am Samstag, den 7. September 2024, in La Roche-en-Ardenne im Cinéma „Le Faubourg Saint Antoine“/ehemals „le Carrefour“ und auf dem angrenzenden Platz statt:
Place du Bronze
6980 La Roche-en-Ardenne/Belgien

Die Ausschreibung für Filme ist eröffnet!

Dieses Festival gibt 10 Kurzfilmen und ihren Teams die Möglichkeit, ihre Arbeiten zu präsentieren. Außerdem wird es 5 Kurzfilmen für Kinder die Möglichkeit geben, auf dem Festival ein ganz neues und jüngeres Publikum kennenzulernen.

Das Festival findet am 7. September 2024 von 11 bis 1 Uhr statt.

Offizielle Auswahl: Wir akzeptieren Kurzfilme mit einer Dauer zwischen 4 und 20 Minuten (einschließlich Abspann). Wir akzeptieren keine Dokumentarfilme. Für fremdsprachige Filme sind französische Untertitel Pflicht.

Auswahl eines Films für Kinder: Wir akzeptieren Kurzfilme auf Französisch mit einer Dauer zwischen 3 und 20 Minuten (einschließlich Abspann). Wir akzeptieren keine Dokumentarfilme.

Mit der Einreichung Ihres Films erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden:

- Teile Ihres Films — darunter ein Trailer, ein Teaser, ein Filmplakat, Auszüge und Standbilder — werden für Werbezwecke verwendet.

- Die Teilnahmegebühr ist nicht erstattungsfähig.

Wie registriere ich mich:

Die Teilnahme am Festival steht jeder natürlichen oder juristischen Person offen, egal ob Amateur oder Profi.

Zur Deckung der Kosten des Festivals wird eine Anmeldegebühr erhoben, die unter keinen Umständen erstattungsfähig ist.

Die Registrierung auf der Festhome-Website ist vom 15. März 2024 bis einschließlich 15. Juli 2024 möglich.

Die ausgewählten Filme müssen uns im DCP-Format zugeschickt werden.
Die Informationen sollten den Namen des Regisseurs, das Jahr, in dem der Film gedreht wurde, seinen Titel, seine Laufzeit und gegebenenfalls den Namen der Produktionsfirma enthalten.

Das Festival behält sich das Recht vor, unvollständige Anträge abzulehnen.

Alle zur Auswahl eingereichten Filme werden von den Organisatoren des Festivals angesehen, die eine Auswahlliste mit 10 Filmen erstellen. Die Auswahlkriterien liegen im Ermessen der Jurymitglieder.

Die Qualität und Originalität des Drehbuchs, der Technik und der Ästhetik des audiovisuellen Werks werden jedoch bewertet. Die Bewerber werden per E-Mail über die Entscheidung über ihre Arbeit informiert. Gegen diese Entscheidung wird kein Rechtsbehelf eingelegt.

Die Filme werden an einem Abend während des Wettbewerbs gezeigt. Der Festivalorganisator legt die Reihenfolge und das Datum der Vorführung für jeden ausgewählten Film fest.

Diese Entscheidungen können nicht angefochten werden.

Sobald ein Film in die Auswahl aufgenommen wurde, kann er nicht mehr zurückgezogen werden.

Aufgrund ihrer Teilnahme stellen die Teilnehmer die Organisatoren und die Jury von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere in Bezug auf Rechte in Bezug auf das Eigentum an den verwendeten Audio- und Videoinhalten und die Bildrechte der Personen, die in ihrem Film zu sehen sind.

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich daher, der volle Inhaber der Rechte zu sein, die sich insbesondere auf die Musik, Töne und Bilder beziehen, die bei der Herstellung seines Kurzfilms verwendet wurden, und die Nutzungsberechtigten für die Nutzung von Ton- oder Bildmaterial, das nicht frei von Rechten ist, zu entschädigen. Insbesondere müssen die Teilnehmer in der Lage sein, erforderlichenfalls die Verträge über die Übertragung von Urheberrechten der Personen, die in ihren Filmen zu sehen sind, sowie die elterliche Zustimmung für Minderjährige vorzulegen.


  

 
  

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